Messe München International IFAT ENTSORGA 2012 - Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft
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Für Aussteller / Online Anmeldung für Mitaussteller
Online-Anmeldung für Mitaussteller
Für die Online-Anmeldung bitten wir Folgendes zu beachten:
  • Die Anerkennung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen / Technischen Richtlinien und Besonderen Teilnahmebedingungen erfolgt bei der Online-Anmeldung am Ende des Online-Bestellvorganges. Bitte aktivieren Sie dazu das dafür vorgesehene Eingabefeld. Dies ersetzt die Original-Unterschrift.
  • Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
  • Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung sowie eine Kopie Ihrer Anmeldung (pdf) per E-Mail.
Hauptaussteller
  Firma:*
  Halle/Stand-Nr. (falls bereits bekannt):
 Ansprechpartner
  Titel/Vorname/ Nachname:*
Frau  Herr 

  Vorwahl/Telefon/ Telefax:*
  E-Mail (personalisiert):*
 
 
Mitaussteller
  Firma:*
  Straße:*
  PLZ/Ort:*
  Land:*
 
Bitte klicken Sie dieses Kästchen nur an, wenn das Unternehmen über keine Umsatzsteuer-ID-Nr. verfügt.
  Umsatzsteuer-Id-Nr. (Pflichtangabe laut Umsatzsteuergesetz):
  Nr. und Ort der Handelsregistrierung:
 Ansprechpartner
  Titel/Vorname/ Nachname:*
Frau  Herr 

  Position:*
  Vorwahl/Telefon/ Telefax:*
  E-Mail (personalisiert):*
 
 
 
 Hersteller
 Händler
 Importeur
 Vertriebsgesellschaft mit alleinigem Verkaufsrecht für Deutschland
 Dienstleistungsunternehmen
(Mehrfachnennung möglich)
 
  Mitaussteller ist, wer am Stand eines Ausstellers (Hauptmieter) mit eigenem Personal und eigenem Angebot auftritt. Dazu gehören auch Konzernfirmen und Tochtergesellschaften. Firmenvertreter werden als Mitaussteller nicht zugelassen.
Die Teilnahme von Firmen als zusätzlich vertretene Unternehmen ist nicht möglich (siehe B 3, vgl. A1/2/4). Beim Aussteller, der selbst Hersteller ist, zählt als zusätzlich vertretenes Unternehmen jedes weitere Unternehmen, dessen Waren oder Leistungen durch den Aussteller angeboten werden. Zeigt ein Aussteller, der eine Vertriebsgesellschaft ist, über Produkte eines Herstellers hinaus zusätzliche Waren und Leistungen anderer Unternehmen, zählen diese als zusätzlich vertretene Unternehmen.
Durch die Zulassung des Ausstellers kommt kein Vertrag zwischen den von ihm angemeldeten Mitausstellern und der MMG zustande. Die Teilnahme von Mitausstellern ist nur dann zulässig, wenn ihre Zulassung durch die MMG erteilt worden ist. Mitaussteller können von der MMG nur dann zugelassen werden, wenn sie auch als Aussteller zulassungsfähig wären. Die Teilnahme von Mitausstellern ist dann entgeltpflichtig, wenn die Besonderen Teilnahmebedingungen B dies bestimmen. Das Entgelt für Mitaussteller ist vom Aussteller zu entrichten; es kann von der MMG auch noch nach dem Ende der Messe in Rechnung gestellt werden.
Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass seine Mitaussteller die Teilnahmebedingungen A und B, die Technischen Richtlinien sowie die Anordnungen der Messeleitung beachten. Für ein Verschulden seiner Mitaussteller haftet der Aussteller wie für eigenes Verschulden. Nehmen die Mitaussteller unmittelbar Leistungen der MMG in Anspruch, so ist die MMG berechtigt, diese Leistungen auch dem Aussteller selbst in Rechnung zu stellen; er haftet dafür als Gesamtschuldner (vgl. A 4).

Die Einschreibgebühr pro zugelassenem Mitaussteller beträgt 375,00 EUR netto und wird dem Hauptaussteller in Rechnung gestellt.
 
  Der obligatorische Mindesteintrag im Katalog und in der Ausstellerdatenbank beinhaltet die Firmierung sowie Halle und Standnummer und wird dem Mitaussteller mit 78,00 EUR direkt in Rechnung gestellt. Dieser Mindesteintrag und weitere Eintragungsmöglichkeiten werden mit einem gesonderten Bestellformular abgefragt bzw. angeboten (vgl. B 11).
 
  Hiermit autorisieren wir das oben aufgeführte Unternehmen, als Mitaussteller auf unserem Stand auf der IFAT ENTSORGA 2012 auszustellen. Die Firma ist im Besitz aller zur Unterrichtung von Ausstellungsbesuchern notwendigen technischen und kommerziellen Unterlagen über die gezeigten Exponate. Die Exponate entsprechen der Nomenklatur der IFAT ENTSORGA 2012.
 
* Die Teilnahmebedingungen A und B sowie die Technischen Richtlinien werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Jeder in fremdem Namen handelnde Anmelder verbürgt sich hiermit selbstschuldnerisch für die Forderungen der MMG anlässlich der obigen Messe.
   
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
 
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IFAT ENTSORGA, save the date, 7. – 11. Mai 2012
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